ZWECK (Auszug)

Verwirklichung des Stiftungszwecks

Die Stiftungszwecke werden unmittelbar insbesondere verwirklicht durch:

  • die Förderung und Durchführung von Projekten und Ausstellungen im Rahmen der Satzungszwecke;
  • die Förderung der Kooperation auf den Gebieten der Satzungszwecke zwischen Organisationen und Einrichtungen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen;
  • die Förderung von Forschungsvorhaben und wissenschaftlicher Veranstaltungen auf den geförderten Gebieten;
  • die Förderung von Dokumentationen und Publikationen im Rahmen der Satzungszwecke
  • die Sicherung von Nachlässen von Künstlern im Bereich der geförderten Gebiete;
  • die Erstellung von Werkverzeichnissen;
  • die Vergabe von Stipendien, Preisen, Beihilfen und ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der oben genannten Zwecke;
  • Maßnahmen, welche die selbstlose Unterstützung von Menschen i.S.v. § 53 AO mit Bezug zur informellen Kunst zum Ziel haben, also z. B. die Zuwendung von Beihilfen für unverschuldet in Not geratene Künstler auf dem Gebiet der informellen Kunst innerhalb der Grenzen von § 53 AO;
  • die Unterstützung von anderen steuerbegünstigten oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken (§ 58 Nr. 2 AO);
  • Zusammenwirken und koordiniertes Vorgehen mit anderen Organisationen und Einrichtungen, die nach Ansicht des Vorstandes dazu beitragen können, die Ziele der Stiftung zu verwirklichen;
  • Zusammenarbeit und Koordination mit ähnlichen Organisationen und Einrichtungen im Ausland.

 

Diese Zwecke werden insgesamt verfolgt, eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht.