Stiftung Informelle Kunst
Ziel und Zweck der Stiftung Informelle Kunst ist es, das Ansehen der informellen Kunst zu fördern, das Wesen und das Wissen über die informelle Kunst für die Allgemeinheit zu erhalten und deren Künstler und Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das Stiftungsgeschäft und die Stiftungsverfassung wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, in der Fassung des Artikel 1 zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 15. Juli 2002) und § 3, Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG , Fassung vom 4. April 1966) mit Datum vom 18. Dezember 2007 als rechtsfähig anerkannt. Sitz der Stiftung ist Darmstadt, Hessen.